Ab sofort im Beratungszentrum Mitte:
Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für Berufsgeheimnisträger gemäß § 8b SGB VIII und § 4 KKG
Das Beratungszentrum Mitte in Dietzenbach steht ab sofort als zuständige Fachstelle für die Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG zur Verfügung.
Damit haben Sie als Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger – etwa aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, dem Bildungsbereich oder der Sozialen Arbeit – die Möglichkeit, sich vertraulich und fallbezogen an uns zu wenden, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bestehen.
Wir unterstützen Sie dabei, eine fachlich fundierte Einschätzung vorzunehmen, Risiken und Schutzfaktoren zu bewerten, Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen aufzuzeigen und geeignete Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu identifizieren.
Die Beratung erfolgt anonymisiert, sofern Sie dies wünschen, und dient der gemeinsamen Klärung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte und welche Schritte notwendig sind.