Die wichtigsten Begriffe

BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens. Für die Asylbewerber in den Kommunen der Diakonie Offenbach-Dreieich-Rodgau sind die Außenstellen in Büdingen bzw. in Gießen zuständig.

Asylgesuch

Reist ein geflüchteter Mensch in die Bundesrepublik ein, muss er sein Asylgesuch bei der Polizei oder anderen Grenzbehörden äußern. Ist dies geschehen, so wird er an eine Außenstelle des BAMF (z.B. Gießen) verwiesen, wo er sich offiziell registrieren muss.

Asylantrag

Die offizielle Asylantragsstellung findet in der zuständigen Außenstelle des BAMF statt und beinhaltet eine umfangreiche Registrierung, sowie erste Fragen zur Einreise und den Fluchtgründen. Die Termine werden vom BAMF vergeben. Nach der Antragsstellung wird von der Ausländerbehörde eine Gestattung ausgestellt.

Interview

Nach dem Asylantrag bekommen die Asylbewerber einen Termin zum Interview. Auch dieser Termin findet in einer Außenstelle des BAMF statt. Im Interview hat der Asylbewerber die Möglichkeit seine persönlichen Fluchtgründe detailliert darzustellen. Das Interview ist der Dreh- und Angelpunkt des Asylverfahrens. Anhand der Schilderungen im Interview fällt das BAMF die Entscheidung ob eine Person in Deutschland bleiben darf oder nicht.

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die rechtlichen Ansprüche der Asylbewerber in Deutschland. Darin ist etwa festgelegt, welche Geldleistungen ein Asylbewerber erhält oder auf welche Versicherungsleistungen er während seines Verfahrens zurückgreifen kann.